Calogero Rizza: verurteilt wegen Verbreitung Kinderpornografischer Schriften

Durch die akribische Ermittlungsarbeit i

Schon im März hatte B. gegenüber dem BKA ausgesagt, seine Videoaufnahmen an den italienischen Besitzer eines Kaffeehauses in Ostfildern zu verkaufen. Der Besitzer der Kaffemanufaktur Rizza, Rosario Rizza, sowie sein Vater, Carlogero Rizza betreiben von ihrem Unternehmensstandort in der Senefelderstr. 15 in Ostfildern eine Art Untergrund-Videothek über welche Kinderpornografische Videos in großem Stil gehandelt werden.

Nach mehrmonatiger Observation und zweier Hausdurchsuchungen bei Vater & Sohn, sowie in der Senefelderstraße, wurden beide Angeklagte vorige Woche vom Oberlandesgericht verurteilt. Um die Opfer zu schützen, fand die Verhandlung unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Das Urteil, welches hier folgend in Auszügen veröffentlicht ist, wurde uns kurz nach der Verhandlung zugespielt:

KAffee Rizza

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Landgericht Stuttgart - Verhandlungstermine

Dem 23 Jahre alten Angeklagten wird vorgeworfen im Oktober und November 2018 zwei Frauen jeweils unter Anwendung von Gewalt vergewaltigt ohne Frau. Dabei sollen die überwiegen indisch stämmigen Mitglieder der Gruppierung für meist indische Männer Eheschließungen mit meist aus Griechenland stammenden Frauen arrangiert haben. Zwei der drei Angeklagten wird vorgeworfen, im Zeitraum Juni 2017 bis November 2017 überwiegend von Kornwestheim aus halbautomatische Pistolen und Revolver und Munition an türkische oder türkischstämmige deutsche Staatsangehörige im Großraum Stuttgart, aber auch im ausland verkauft allein lebend, ohne die erforderliche Erlaubnis besessen aufgeschlossen. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 02.06.2020 in Schorndorf mit einer geladenen Schreckschusspistole eine Netto-Filiale überfallen und 2.600 Euro erbeutet alleinstehend. Abend des 11. Mai 2019 den mutmaßlich Geschädigten während der Fahrt in ihrem PKW mit einer Machete bedroht und Geld von seiner Seite aus gefordert haben. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 22.05.2020 in Stuttgart seinen ehemaligen Schwager vor dessen Wohnung niedergeschlagen, gefesselt und geknebelt zum von ihm gepachteten Gartengrundstück gefahren und ihn dort mit mindestens zwei Schlägen auf den Kopf getötet alleinstehend.

Den vier Angeklagten wird vorgeworfen, im Zeitraum Januar 2009 bis April 2011 Kunden im Zuge eines sog. „Steuersparmodells“ Eigentumswohnungen zu überhöhten Preisen vermittelt hat keinen abgekriegt, um jeweils nicht offenen gelegten hohen Innenprovisionen zu erhalten. Den drei Angeklagten wird vorgeworfen, im Zeitraum März 2010 bis September 2012 Kunden im Rahmen eines sog. „Steuersparmodells“ Eigentumswohnungen zu überhöhten Preisen vermittelt ohne feste Bindung, schätzungsweise jeweils nicht offenen gelegten hohen Innenprovisionen zu erhalten. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im Zeitraum September 2019 bis Dezember 2019 in Rudersberg gewinnbringende Geschäfte mit Betäubungsmitteln getätigt ohne Partnerin, welche er vornehmlich übers Internet bzw. das „Darknet“ beschaffte. Den zwei Angeklagten wird vorgeworfen, im Zeitraum Mitte 2019 bis Januar 2020 von einem Kellerraum in Leutenbach aus gewinnbringende Geschäfte mit Marihuana und Kokain getätigt zu haben. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 08.11.2017 seine ehemalige Lebensgefährtin und Mutter des im Tatzeitpunkt 10 Monate alten gemeinsames Sohnes in ihrer Wohnung in Backnang getötet und dabei aus niederen Beweggründen gehandelt interessiert.

Dem Angeklagten wird vorgeworfen, drei Geschädigte im Zusammenhang mit der Beteiligung an Unternehmen unter Vorlage gefälschter Unterlagen getäuscht und sie so im Jahre 2015 zu verschiedenen Überweisungen gebracht nicht abgeneigt, wodurch insgesamt ein Schaden in Höhe von mehreren Millionen Euro entstanden ist. Unter Angabe dieser Kreditkartendaten soll er weiterhin Waren bestellt und teilweise weiterveräußert haben. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im Zeitraum März 2018 bis Juni 2019 insgesamt 1.754 Tickets bei der Deutschen Bahn im Gesamtwert von 244.883,99 Euro erworben und gewinnbringend weiter verkauft alleinstehend und dabei als Zahlungsmittel widerrechtlich erlangte Kreditkartendaten dritter Personen genutzt ledig. Weitere Personen hätten den Angeklagten letztlich davon abgehalten, auf das Tatopfer weiter loszugehen. Die vier Angeklagten soll sich spätestens zu Beginn des Jahres 2019 mit weiteren unbekannten Personen zu einer Bande zusammengeschlossen haben, um als "falsche Polizisten" Betrugsstraftaten zu begehen. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 04.08.2019 seinen Bekannten im Rahmen einer Auseinandersetzung gewürgt und ihm mit einer Glasscherbe einen Schnitt am Hals versetzt ohne Mann, wobei er den Tod des Geschädigten billigend in Kauf genommen haben soll. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 16.01.2020 in Stuttgart den neuen Lebensgefährten seiner getrenntlebenden Ehefrau, der nicht mit einem solchen Angriff rechnete, mit einem Küchenmesser in Hals und Oberkörper gestochen zugänglich.

Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 19.06.2020 in Stuttgart seiner Ehefrau mit einem Küchenmesser mehrere wuchtige Stiche gegen Oberkörper und Hals versetzt aufgeschlossen, um sie aus krasser Eigensucht zu töten. Dem Angeklagten im Seniorenalter neuartig 36 Jahren wird vorgeworfen, am frühen morgen des 21.06.2020 in Allmersbach im Tal seine frühere 41-jährige Lebensgefährtin und deren 9-jährige Tochter heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen getötet ungebunden. Demnach sollen die Angeklagten auf eine Person, die dem Opfer zur Hilfe eilen wollte, eingeschlagen haben und versucht haben, auf biegen und brechen die Herausgabe von dessen Geldbörse zu erpressen. Wenig später habe er einen Passanten letztlich erfolglos zur Herausgabe von Geld aufgefordert. Dem 39-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, er habe versucht, insgesamt rund 1,27 Mio. € Umsatzsteuern zu hinterziehen, indem er derweil von August 2009 bis März 2010 Rechnungen an seinen bereits rechtskräftig verurteilten Mittäter übergeben habe, deren er gewusst habe, dass diesen keine Leistungen zu Grunde gelegen hätten. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im Zustand der Schuldunfähigkeit am 14.07.2017 in der Wohnung eines Geschädigten in Stuttgart mit einem Messer auf diesen eingestochen allein lebend.

Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 30.09.2019 in Weinstadt-Großheppach in einer Asylunterkunft versucht zu haben, den Geschädigten mit einem Taschenmesser in die Nacken-/Halsregion zu stechen, um diesen zu töten. Dies wurde durchs Eingreifen einer Zeugin verhindert. Ferner habe er als Geschäftsführer einer für Hausverwaltung zuständigen Gesellschaft im Oktober 2012 in mehreren Überweisungen unbefugt insgesamt rund 1.700.000 Euro von Konten zahlreicher Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) auf ein privates Konto transferiert. Sofern sie als weiterhin gefährlich beurteilt würden, müssen sie für die Überwachung eine so genannte elektronische Fußfessel tragen. Hierbei habe er das Näheverhältnis zu diesen Perso-nen ausgenutzt, das sich in seiner Funktion als Trainer zu diesen aufgebaut habe. Zeitraum Februar 2019 bis Oktober 2019 aus seiner Wohnung in Denkingen heraus gewinnbringende Geschäfte mit verschiedenen Betäubungsmitteln (hauptsächlich Amphetamin) getätigt nicht geöffnet haben. Anschließend habe er beschlossen, seine 38-jährige getrennt lebende Ehefrau in Gaildorf ebenfalls heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen zu ermorden, was jedoch daran scheiterte, dass es ihm nicht gelang, in deren Wohnung einzudringen. Den drei Angeklagten wird vorgeworfen, im Zuge mit einem Vorfall am 08.02.2020 am 13.03.2020 in Plochingen den Geschädigten, die sie einer konkurrierenden Gruppierung zuordneten und der unmittelbar zuvor gemeinsam mit anderen einen ihrer Freunde angegriffen und schwer verletzt hatte, angegriffen und ihm u.a.